Ein Bieterverfahren hat viele Vorteile für Käufer und Verkäufer.

Bei offenen Bieterverfahren werden die Gebote in zwei Runden durchgeführt. In der ersten Runde geben Sie, nach einer Objektbesichtigung, Ihr unverbindliches Gebot per Post, Mail oder Fax bis zu einem festgelegten Zeitpunkt bei RE/MAX Plus Buschlinger Immobilien V&V GmbH ab.
Dieses Gebot sollte dem maximalen Preis entsprechen, den Sie bereit sind, für das Objekt zu zahlen und muss zumindest dem Mindestgebot entsprechen.

Die drei höchsten Bieter werden dann, innerhalb von 24 Stunden über das beste Gebot informiert und haben 3 Tage Zeit ein weiteres, höheres Gebot abzugeben.

Durch die Vorlage eines Finanzierungsnachweises haben Sie die Möglichkeit Ihr Angebot zu festigen. Selbstverständlich werden Ihre Unterlagen diskret und vertraulich behandelt.

Um das Höchstgebot gültig zu machen wird unmittelbar nach Bietende eine vorläufige Reservierung vereinbart. Mit der Vereinbarung wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von EUR 1.000,– zzgl. 19% MwSt. (EUR 1.190,–) fällig, die auf eine spätere Courtage angerechnet wird.

Anders als z.B. bei einer Auktion ist der Verkäufer im Bieterverfahren frei in seiner Entscheidung, ob und welches Kaufangebot er annimmt.
Wird die Vereinbarung vom Verkäufer akzeptiert, wandelt sich die vorläufige in eine endgültige Reservierung um und der Kaufvertrag wird vorbereitet. Sollte der Verkauf aus einem vom Käufer zu vertretendem Grunde danach nicht zustande kommen, verfällt die Reservierungsgebühr, wird also nicht erstattet.
Akzeptiert der Verkäufer das Höchstgebot nicht, wird die Reservierungsgebühr unmittelbar erstattet.

WICHTIG:
Ein Rechtsanspruch auf einen Kauf bzw. Verkauf des Grundstücks besteht nicht. Mit der Abgabe des Gebots wird kein Kaufvertrag geschlossen, auch nicht, wenn Sie Höchstbietender sind. Erst mit der Beurkundung des Kaufvertrages wird ein verbindlicher und rechtskräftiger Vorgang begründet. Bis dahin bleiben Bieter und Verkäufer ungebunden.